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Neueste Informationen zum Sportbetrieb

 Es gibt erfreuliche Nachrichten:
Ab sofort steht der Hubertus-Sportplatz Montag-Freitag zwischen 16.00 - 22.00 Uhr wieder dem Vereinssport zur Verfügung. Samstag und Sonntag steht er zwischen 12.00 - 20.00 Uhr Individualsportlern offen.

Konkret steht in der 6.Verordnung:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin in der Gültigkeit bis 05.06.2020 gehen weitere Lockerungen für den Berliner Sportbetrieb einher. 
 
Ihrem Verein stehen ab Freitag, dem 15.05.2020, unter den beigefügten Vorschriften, die ungedeckten Sportanlagen wieder für den Lehr- und Übungsbetrieb zur Verfügung. Die gedeckten Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen.
 
Somit können Sie die Nutzungszeiten auf den Plätzen zwischen 16:00 und 22:00 Uhr, die ihrem Verein Ende Juli 2019 genehmigt wurden, wieder wahrnehmen, solange die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 
 
1. die Sportausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern sowie zu anderen Personen ist durchgehend sichergestellt,
2. die Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen),
3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
4. ein Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
5. die nach § 2 Absatz 1 maßgeblichen Hygiene- und Desinfektionsregelungen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden eingehalten,
6. Umkleiden, Duschen und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen; gesonderte WC- Anlagen sind zu öffnen,
7. Bekleidungswechsel und Körperpflege finden auf der Sportanlage nicht statt,
8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte durch die nutzenden Sportorganisationen,
9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt,
10. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen. (Ergänzend sei angemerkt: Hierunter fallen auch Personen, die die Kinder zum Training bringen/begleiten - diese Personen dürfen nicht vor Ort verweilen.)
 
Unabhängig vom vereinsgebundenen Sport stehen die ungedeckten Sportanlagen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf dem Individualsport (also dem vereinsungebundenen Sport) von Montag bis Freitag ab 12:00 Uhr, jedoch nunmehr nur bis 16:00 Uhr, zur Verfügung. Ab 16:00 Uhr erfolgt dann, wie zuvor ausgeführt, die Belegung der Sportanlagen durch den vereinsgebundenen Sport.
 
Am Samstag und am Sonntag stehen die ungedeckten Sportanlagen ausschließlich dem Individualsport von 12:00 bis 20:00 Uhr, wie bisher verfahren, auch weiterhin zur Verfügung. 
 
Schulen, die zur Abiturvorbereitung oder -durchführung Termine zwischen 12:00 und 16:00 Uhr wahrnehmen, sind vorrangig zu betrachten. 
 
Im Anhang beigefügt finden Sie: 
- §7 (Badeanstalten, Sportstätten und Spielbetrieb) der sechsten Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung 
- Zusammenfassung der Vorgaben und Voraussetzungen für die Umsetzung des Trainings- und Lehrbetriebs ab 15. Mai 2020.
 
Wir bitten um gewissenhafte Kenntnisnahme beider Anhänge und Weitergabe der Informationen an Ihre Mitglieder. 
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir darum, dass Sie für jede sporttreibende Gruppe Ihres Vereins eine Übersichtsliste führen, aus der der vollständige Name, die Uhrzeit und das Datum des Trainingstages hervorgeht. Somit können Sie im Falle einer Infektion aktiv dazu beitragen andere Vereinsmitglieder zu schützen. Die besagte Übersichtsliste kann nach vier Wochen vernichtet werden. Dafür vielen Dank.
 
Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden.
 
Wir bitten Sie an dieser Stelle noch einmal herzlich, die Vorgaben und Bedingungen stringent einzuhalten. Es geht um Ihre Gesundheit und um die aller Sporttreibenden auf den Sportanlagen.
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 
Mit freundlichen Grüßen und bitte – bleiben Sie gesund.
 
 
Ihre Sportförderung"

Zusammenfassung 6.Verordnung Auszug 6.Verordnung
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